AGB

AGB (Vermietung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
FS Wedding Event DJ (FS Hochzeit und Event DJ)
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen
Herrn Francisco Serrano Fernandez, Stahlenhauserstr.41, 40699 Erkrath und den
jeweiligen Mieter.

I. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma FS Wedding & Event DJ erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertrags­bestandteil. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen schriftlicher Bestätigung.

II. Vermietung

1. Gegenstand der Vermietung
Mietgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel, Geräte und sonstigen Zubehörteile.

Sie werden dem Mieter zur gewöhnlichen Verwendung über­ lassen.

2. Mietzeit
Der Mietgegenstand wird für die vereinbarte Dauer der Veranstal­tung/Messe zur Verfügung gestellt.
    
Bei einer Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, bis zur Herausgabe des Mietgegenstands die vereinbarte Miete je angefan­gener Mieteinheit als Nutzungsentschädigung zu beanspruchen. Die Geltend­machung eventueller weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
    
Eine Mieteinheit entspricht auf Basis
        Preisliste maximal 1 Tagen
        (Samstag und Sonntag = 1 Tag)
   

3. Mietpreise

Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Alle Preise sind Festpreise, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Kosten für Anlieferung, Montage, Demontage und Abholung des Mietgegenstands zum und vom Veranstaltungsort, sowie die Kosten für das Verteilen des Mietmobiliars am Veranstaltungsort nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet.

4. Lieferung

Die Auslieferung erfolg zum vereinbarten Zeitpunkt durch den Vermieter.
    
Ist kein Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung, für die die Anmietung erfolgt.
    
Fixtermine bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung und einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
    
Lieferungs- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Anlieferung unverzüglich vom ordnungsgemäßen
Zustand der Möbel und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
    
Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig bereitzustellen oder, falls vereinbart, zurück zu liefern.
    
Ein Eigentransport durch den Mieter hat in geschlossenen und sauberen Fahrzeugen zu erfolgen.
Das Transportrisiko trägt in diesem Fall der Mieter.

5. Verwendung und Haftung

Der Mietgegenstand wird für die in der Auftragsbestätigung genannte Veranstaltung überlassen. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit oder im Anschluss daran ist nicht erlaubt.

Für Verlust und Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter für den Zeitwert des jeweiligen Gegenstands zuzüglich eventueller Wiederbe­schaffungskosten.

Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Beschädigungen des Mietgegenstands zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand abhandenkommt oder Dritte in irgendeiner Form Rechte am Mietgegenstand geltend machen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand 48 Stunden über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus gegen Verlust und Beschädigung zu sichern, danach haftet er nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Vermieter haftet für Personenschäden nur bei Verschulden. Für sonstige Schäden haftet er nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtver­letzung.

6. Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen des Vermieters ist der Abschluss der Versicherung unverzüglich nachzu­weisen.


Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten für die Firma
FS Wedding & Event DJ: Düsseldorf
 
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.